Burgstraße 11
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Burgstraße 11
Flur: 42
Flurstück: 44/1

Um 1900 gehörten zu dem umfangreichen Anwesen an der Ecke Rheingauer Straße/Burgstraße Hof, Stall, Kelterhaus (heute Wohnbauten am Turmgässchen) und eine Remise (nicht erhalten). Das um 1477/78 (d) erbaute, zur Rheingauer Straße orientierte, stattliche Wohngebäude zeigt an der Giebelseite spätmittelalterliches, kräftig dimensioniertes Fachwerk in für die Bauzeit charakteristischer Ausprägung mit geschosshohen überkreuzten Streben und kurzen gebogenen Fußstreben, die als Reihe an der Traufseite eine friesartige Wirkung ergeben. Der Eckerker wurde gegen Ende des 17. Jhs. (frühere Datierung 1684?) angefügt. Die spitzbogige Fensterreihe im Erdgeschoss ist teilweise modern ergänzt. An der Burgstraße der Eingang mit biedermeierlicher Tür um 1800. Der Dachstuhl zeigt als altertümliche Konstruktionsmerkmale Ständer mit asymmetrischen, nur in Längsrichtung aufgeblatteten Streben. Rückseitig schließt sich an der Burgstraße eine im späten 17. Jh. entstandene Erweiterung (Burgstraße 9) an. Einer der frühesten Fachwerkbauten Eltvilles, straßenbildprägende Wirkung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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