Erbacher Straße 3, Villa Marix
Erbacher Straße 3
Erbacher Straße 3
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Erbacher Straße 3
Villa Marix
Flur: 35
Flurstück: 1/66

Erbaut vor 1860 als Sommerhaus durch Salomon Marix, Seidenfabrikant in Lyon. Marix erwarb ausgedehntes Gelände in Eltville und ließ hier einen umfangreichen Park mit Gewächshäusern und eigener Wasserversorgung anlegen. Das östlich benachbarte Gästehaus, die spätere Villa Elvers (Erbacher Straße 1) entstand um 1864. Wohn- und Nebengebäude wurden zu einem zusammenhängenden Komplex verbunden. Erweiterung der Villa Marix 1904 durch Paul Marix, Eltville; Architekt P. A. Jacobi, Wiesbaden. Die zugehörigen Gartenanlagen, die sich zwischen Bahnlinie bzw. Wörthstraße und Rheinufer, Kiedricher Straße und Rosspfad erstreckten, wurden nach und nach veräußert, an ihrer Stelle entstanden u. a. der alte Sportplatz und 1928 die Stadthalle. Weitere Flächen wurden in jüngerer Zeit ausparzelliert und mit Wohnhäusern bebaut.

Imposante Villa von blockhafter Kubatur in leicht erhöhter Lage. Quadratischer, dreigeschossiger Bau mit verschiefertem Mansardwalmdach und Belvedere. Dreiteilig-symmetrisch gegliederte Putzfassade mit Sandsteinwerkteilen, geschossweise differenzierte gekuppelte Rundbogenfenster mit Balusterbrüstungen. Das Balustradenmotiv zieht sich auch um das Dachgeschoss mit hohen Gauben in barock bewegten Umrahmungen. Betonung der Mittelachse durch einen auf Stützen vorgesetzten Sandsteinbalkon und das ausgeprägte Mittelzwerchhaus mit gesprengter Segmentgiebelbekrönung.

Im Inneren eindrucksvoll dimensioniertes Treppenhaus mit großzügiger gusseiserner Treppe, Marmorboden und gequaderter Wandgliederung. Weitere wesentliche Ausstattungsteile sind ebenfalls erhalten (Zimmeraufteilung, Türen und Wandverkleidungen, Deckenstuck, Intarsienholzboden im Erdgeschoss). Die Gusseisenkonstruktion des früheren Wintergartens, jetzt ohne Verglasung, schließt sich an der Ostseite an. Die ehemalige Remise östlich der Villa dient heute als Wohnhaus. Im Garten ist vereinzelt alter Baumbestand erhalten; ein Brunnen vor der Südseite soll im Untergrund noch vorhanden sein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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