Zeichnung Arch. Kähler, 1922
Erbacher Straße 1
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Erbacher Straße 1
  • Erbacher Straße
Ehem. Villa Elvers
Flur: 35
Flurstück: 1/122, 1/123

Die um 1864 erbaute Villa, erworben durch die Familie Marix und 1878 wie das Nachbarhaus Erbacher Straße 3 als Villa Marix bezeichnet, wurde mit diesem durch einen Wintergarten verbunden und diente als Gästehaus; im Turm war ein jüdischer Betraum untergebracht. Weitere Eigentümer waren 1896 Silz aus Paris und 1898 Architekt Borchert, Frankfurt. Um- und Ausbauten erfolgten nach Planung der Architekten Borchert und Baer um 1900, projektiert waren 50 Häuser auf dem Gelände. Der nächste Eigentümer, Carl Stock aus Frankfurt, ließ 1902 Haus und Ökonomiegebäude als „Parkhotel und Restaurant" vollständig umbauen; es bestand bis 1904. 1910 Erwerb durch die Familie Elvers, 1922 Bauantrag für Veränderung der Villa Elvers, Antragsteller: W. Elvers, Eltville; Architekt: Karl Kähler, Wiesbaden. Teile des Parks wurden u. a. für die 1928 erbaute Stadthalle und den alten Sportplatz (auf dem Gelände des alten Friedhofs) abgetrennt.

Repräsentative Villa in spätklassizistischen Formen, in einem Garten (früher Teil des Marixgartens) oberhalb der Landstraße nach Erbach gelegen. Der höhere dreiachsige Mittelpavillon wird von zwei niedrigeren, ebenfalls dreiachsigen Seitenflügeln flankiert. Rundbogige Fenster und eine Gliederung durch Pilaster und Gesimse bestimmen die Fassade, die flach geneigten Dächer verschwinden optisch hinter einer Balusterattika. Aus neuerer Zeit stammt eine nach Süden vorgebaute Veranda. Auch nach der Grundstücksteilung ist noch die Ensemblewirkung mit der benachbarten Villa Marix (Erbacher Straße 3) erkennbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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