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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Erbacher Straße 12
Villa Sicambria
Flur: 31
Flurstück: 3/44

Um 1814 wurde das Landhaus „im italiänischen Geschmack" (Stolterfoth) auf dem Gelände des ehemaligen Kappelhofes, eines bereits 1464 genannten Weinberges mit Nikolauskapelle, errichtet und 1833 als Landhaus des Herrn Langner bezeichnet. In Quellen des 19. Jhs. erscheinen unterschiedliche Schreibweisen des Namens (Langlier, von Langen), als Architekt wird ein „italienischer Baumeister" genannt. Auch Franz Karl von Birkenstock (1812-1859) aus Erbach war zeitweise Eigentümer des Gutes. 1845 folgen Erwerb, Erweiterung und Umgestaltung durch den in Koblenz ansässigen, aus den Niederlanden stammenden Weinhändler Alphons Nilkens, auf den wohl der Name Sicambria zurückgeht (nach dem in seiner Heimat ansässigen germanischen Stamm der Sicambern). Zugehörig waren 250 Morgen Ackerland und Wiesen sowie 36 Morgen Weinberge.

Das klassizistische, sich an antike Vorbilder anlehnende Gutshaus liegt inmitten eines großen, sich zwischen Erbacher Straße und Rheinufer ausdehnenden Gartengeländes. Langgestreckter, symmetrischer Baukörper, zweigeschossig mit flachgeneigtem Satteldach und wenig hervortretenden, durch Dreiecksgiebel betonten Seitenrisaliten. Mittelbalkon über drei Achsen reichend, drei Eingänge überdachend. Eingeschossige Seitenteile, durch flache Eckrisalite mit Giebeldreiecken abgeschlossen.

Der Park stellt den Restbestand eines ehemals weitläufigeren Geländes dar, das u. a. mit Grotte, Lauben und Skulpturen ausgestattet war. Erhalten sind vor dem Gebäude in der Mittelachse ein dreischaliger Springbrunnen in geometrischem Becken, Wegeführungen, eine Lindenallee sowie Obstspaliere aus der 1. Hälfte des 20. Jhs. An der Erbacher Straße und östlich des Hauptgebäudes einige Ökonomiegebäude, u. a. Pfortenhaus und ehemaliges Palmenhaus, Wasserturm, Kelterhaus, Keller, Eiskeller sowie jüngere Nebengebäude.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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