Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das 1512 und 1538 erwähnte Gemeine Badhaus wurde 1636 von der Stadt an den Barbier Philipp Schmidt aus Kiedrich verkauft. Eingeschossiger spätgotischer Massivbau zwischen zwei Schildgiebeln mit ursprünglich spitzem Mauergrat; ähnliche Giebelformen finden sich u. a. noch am Eltzer und Stockheimer Hof. Die Straßenfassade wurde nach 1900 durch neue Fensteröffnungen und Gesimse verändert, das Innere um 1913 umgebaut. Im Keller soll sich ein als Badezuber umgenutzter frühmittelalterlicher Sarkophag befunden haben, der zwischenzeitlich zerstört wurde. Einziges erhaltenes Beispiel dieses Bautyps im Rheingau, im Kern eines der ältesten Profangebäude der Stadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |