Kirchstraße 2
Kirchstraße 2
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Kirchgasse 2
Ehem. Frühmesserei
Flur: 41
Flurstück: 26/2

Bei der kath. Pfarrkirche gelegene Baugruppe auf winkelförmigem Grundriss. Im Hof zurückliegender, kleiner, zweigeschossiger Steinbau der Zeit um 1500 mit steilem, ursprünglich verschiefertem Satteldach zwischen schmalen Schildgiebeln. Ein Kamin mit markant geschwungenem, durchbrochenem Aufsatz sowie eine Gaube mit charakteristisch gebrochener Walmform (ähnlich am benachbarten Stockheimer Hof) sind Merkmale des spätgotischen Gebäudes. Hofseitiges Obergeschoss vorkragend, Fenstergewände mit Kämpfer aus Sandstein, ein früherer Eingang vermauert, ebenso teilweise ein rundbogiges Fenster der Giebelwand. Um 1960 wurde das Gebäude unter Verlust originaler Ausstattungsteile im Inneren völlig entkernt und erneuert. In der Obergeschosswand soll kurzzeitig ein Stein mit Inschrift 1637 (?) sichtbar gewesen sein. Zwei ehemalige Wandschränke im Obergeschoss sind als (erneuerte) Mauervorsprünge nur von außen erkennbar. Unter dem Haus ein tonnengewölbter Keller.

Das im rechten Winkel angebaute, zum Kirchhof orientierte Vorderhaus enthielt die ehemalige Mädchenschule. Über massivem Erdgeschoss wurde das nach neuer Inschrift 1688 entstandene, im 18. Jh. veränderte und verputzte Fachwerkobergeschoss 1956 durch vorgeblendete Bretter erneuert. Mauereinfriedung mit Sandsteinportal, im Scheitel das Datum 1885. Über dem Spitzbogen befand sich ursprünglich die jetzt seitlich eingelassene Tafel mit Hinweis auf die früher hier vermutete Druckerwerkstatt der Bechtermünz und eine nach dem Zweiten Weltkrieg entfernte Reliefbüste des Johannes Gutenberg, der ebenfalls mit dem Gebäude in Verbindung gebracht wurde. Das ehemalige Kelterhaus der Frühmesserei wurde zu Wohnzwecken umgebaut (siehe Ellenbogengasse 3.) Eine halbkreisförmige Mauernische bezeichnet die Lage eines Brunnens. Den früheren Garten der Frühmesserei nimmt der um 1970 entstandene Neubau des Pfarrzentrums ein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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