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Aus ehemals zwei Häusern entstandenes Wohngebäude. Ein um 1515/16 (d) errichteter, schmaler, hoher Giebelbau wurde im 18. Jh. durch Umbau und Erweiterung in ein Traufenhaus mit Satteldach und einem weiteren Zwerchhaus einbezogen. Damit einher gingen Veränderung und Verputz des Obergeschosses sowie die Verkleidung der beiden Giebel, die jedoch ihre charakteristische, altertümliche Form mit kleinen Firstwalmen – der eine davon mit geschnitzter Konsole und Dachaufsatz – beibehielten. Bemerkenswert hier außerdem ein Traufbrett mit Ornament unter neuem Anstrich (vergl. Rheingauer Straße 19). Das Erscheinungsbild des Gebäudes wurde durch einen Ladeneinbau und moderne Materialien teilweise unkenntlich. Der südliche Giebel besteht aus (innen sichtbarem) qualitätvollem, spätmittelalterlichem Fachwerk in zeittypischer Figuration mit gebogenen, überblatteten Streben. Eine vermutlich bauzeitliche Spindeltreppe wurde bei der letzten Innenrenovierung entfernt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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