Martinsgasse 5, Wohnhaus nach Erneuerung
Martinsgasse 5, frühere Hofeinfahrt
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Martinsgasse 5
Martinshof
Flur: 34
Flurstück: 3

1668 erbaut oder erworben durch Christophorus Balthasar Hepp, 1659 Zollschreiber in Höchst und 1680 kurmainzischer Kammerrat in Eltville. Später auch Hahnenhof genannt. 1895 Hofreite Messinger mit zwei Wohnhäusern, Ökonomiegebäude, Remise und fast bis zur Leergasse reichendem Garten. Danach als Besitz des Grafen Eltz zum Martinshof gehörig.

Vordergebäude früher mit Fachwerk-Obergeschoss über massivem Erdgeschoss, hier profiliertes Türgewände aus Sandstein mit Wappen, Initialen „C B H"

und Jahreszahl „1668", ersetzt durch Neubau 1992. Der Hof wird zur Straße durch eine Mauer abgeschlossen. Ein Rundbogentor mit Pforte zeigt im Keilstein ein neues Eltzer Wappen anstelle des früheren Hauswappens Hepp; 1992 wurde das Tor komplett erneuert und von der Straßenflucht zurückversetzt.

Im Hof zurückliegendes Fachwerkwohnhaus der 2. Hälfte des 17. Jhs. mit massiver nördlicher Giebelwand. Hofseitiger Mitteleingang mit Treppe, daneben früher ein rundbogiger Eingang zum Gewölbekeller. Zierfachwerk, Fenster und Tür mit Ohrengewänden. Eine Modernisierung veränderte 1992 das Erscheinungsbild erheblich durch das Hinzufügen von Zwerchhaus und Gauben sowie des südlich anschließenden Neubaues


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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