Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Wohnhaus des 18. Jhs., vor einigen Jahren nach Brand in großen Teilen erneuert. Aus dem fast quadratischen Grundriss ergeben sich die gedrungenen Proportionen mit relativ breiter, oben verschieferter, durch einen Krüppelwalm abgeschlossener Giebelfassade. Erdgeschoss teilweise massiv erneuert, Obergeschoss Fachwerk, ursprünglich verputzt. Giebelseitiger Eingang mit Oberlicht und Sandsteinstufen. Der Eingang befand sich früher an der Traufseite. Seitlich anschließende kleine Hoffläche mit Mauerabschluss. Dörflicher Wohnhaustyp, Rest des ehemaligen Handwerkerviertels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |