Rheingauer Straße 22
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Rheingauer Straße 22
Flur: 40
Flurstück: 103/76

Ehemals Gasthaus zum Rebstock, 1730-1773 Besitz des Amtsschultheißen und kurmainzischen Kommerzienrats Johann A. Horix. Danach Mohren-Apotheke des Apothekers Stephan H. Heckler.

Zweigeschossiger Massivbau aus der Mitte des 18. Jhs. an zentraler Stelle in der Stadtmitte. Von sieben Achsen werden die drei mittleren durch größere Fensteröffnungen im Obergeschoss betont, darüber im Mansarddach dreiachsiges Zwerchhaus mit flachem Giebel und Rundfenster. Stichbogenfenster mit Ohrengewänden, zwei verzierte Gauben. Das Erdgeschoss war ursprünglich durch einen Mitteleingang mit Oberlicht, davor eine Freitreppe mit gerundeten Stufen, sowie Fenster in gleicher Achsstellung wie im Obergeschoss symmetrisch gegliedert. Seitliche Eingänge und zwei Schaufenster mit Sandsteingewänden kamen nach 1879 hinzu. Über dem Haupteingang früher eine Hausmadonna auf Konsole (siehe Seite 121). Nicht erhalten außerdem eine frühere Vasenbekrönung des Giebels, obere kleine Gauben, die feingliedrige Sprossenteilung der Fenster und Lichtöffnungen des Sockels mit Ohrengewänden. Gutes Beispiel eines barocken Stadthauses.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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