Rheingauer Straße 28
Rheingauer Straße 28
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Rheingauer Straße 28
  • Schlossergasse 2
  • Rheingauer Straße 26
  • Platz der Deutschen Einheit 1
Drittes ehemaliges Rathaus
Flur: 40
Flurstück: 65/10, 65/9, 67, 68

Ehemaliges Gasthaus Zum Hirsch, bestehend aus einem barocken Wohnhaus der Mitte des 18. Jhs. und Erweiterungsbauten der 1. Hälfte des 19. Jhs. 1848 fand ein Empfang des Turnvaters Jahn im dortigen Ballsaal statt. 1861 von der Kommune angekauft, war hier bis 1936 das dritte Rathaus der Stadt untergebracht. Gleichzeitige Nutzung als Schule, Lehrer- und Gemeindedienerwohnung, zugehörig außerdem ein Spritzenhaus. Zuletzt Polizeidienstgebäude, dann nach längerem Leerstand umfassende Erneuerung als Touristinfo und Mediathek.

Schlichter, jedoch durch seine Dimensionen repräsentativ wirkender, dreigeschossiger Traufenbau. Im Ostteil ist noch das ursprüngliche zweigeschossige, vierachsige barocke Wohnhaus mit Mansarddach enthalten. Dieser im Grundriss durch starke Außenmauern kenntliche Kernbau zeichnet sich durch Fenster mit Ohrengewänden aus. Innen in den erdgeschossigen Räumen profilierte barocke Lamperien. Eingang mit Muschelbekrönung und ehemals farbig gefasstem Eltviller Stadtwappen. Die vorgesetzte Eingangstreppe wurde nachträglich in das Gebäude verlegt. Nach Norden angefügter, zunächst eigenständiger Trakt mit Zeltdach; hier befindet sich im Obergeschoss ein zweigeschossiger Tanzsaal. Decke mit Stuckrosette. Hochformatige, früher farbig verglaste Fenster mit origineller Sprossenornamentik. Umlaufende Galerie mit Holzgeländer, mittels Stahlanker von der Decke abgehängt. Ungewöhnliche Wandfassung in Form schablonierter Tapetenimitationen. Selten erhaltener Bautyp, bemerkenswert sowohl aufgrund der Konstruktion als auch der Ausstattung.

Im Hof (jetzt Schlosserplatz) zurückliegend, an die Trennwand zum Nachbargrundstück angelehnt, das zweigeschossige ehemalige Spritzenhaus des späten 19. Jhs. mit zwei Einfahrten, Schieferwalmdach und Türmchen mit Zeltdach. Nach modernem Ausbau mit dem Vorderhaus durch einen Neubautrakt verbunden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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