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Im 19. Jh. Apotheke. Wohnhaus der 2. Hälfte des 19. Jhs. Massivbau in Traufstellung. Eine Hofdurchfahrt wurde 1875 in einen separaten Ladeneingang umgewandelt. Diese Situation, wie auch die ehemalige Fassadengliederung mit bekrönenden Stuckprofilen über den Fenstern, ist nicht erhalten. Dagegen finden sich originelle Details in der Verglasung mit ornamentaler Sprossenteilung und gusseisernen Brüstungsgittern im Obergeschoss sowie Fensterschirmen im Erdgeschoss. Städtebauliche Funktion als Teil der geschlossenen Straßenbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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