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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Rheingauer Straße 35
Lichtenstern''sches Haus (Hof Langwerth von Simmern)
Flur: 41
Flurstück: 2/7

Das heute in die Häuserzeile eingebundene Wohnhaus soll 1669-70 durch Habeus (Habbäus) von Lichtenstern, schwedischer Gesandter in Mainz, erbaut worden sein, nachdem er 1668 das an den Stockheimer Hof des Freiherrn von Simmern angrenzende Grundstück als Geschenk des Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn erhalten hatte. Der damalige Sommersitz soll zunächst eingeschossig errichtet und nachträglich aufgestockt worden sein. Die Herkunft der wohl früher gearbeiteten, reich ornamentierten Renaissance-Fenstergewände aus Sandstein wird in Mainz vermutet (vielleicht als Spolien von der abgebrochenen Martinsburg, nach anderer Quelle von einem Patrizierhaus stammend). Um 1753 entstand die hofseitige Portalumrahmung durch Baron Langwerth von Simmern, in dessen Besitz das Haus in diesem Jahr übergegangen war. Der zweigeschossige Ausbau folgte 1831, noch später die Erneuerung des Mittelfensters an der Straßenseite mit Balkon. Außerdem war früher ein Kellereingang zur Rheingauer Straße vorhanden. Eine dreibogige Einfahrt bildet die Verbindung zum Nachbargebäude Rheingauer Straße 37. Die Fassade des anschließenden Gebäudes wurde zur Rheingauer Straße modern verändert. An der Rückseite ein barockes Portal mit Ohrengewände und Oberlicht, darin eine Tür des frühen 19. Jhs. Eigenständige, straßenbildprägende Baugruppe in der Rheingauer Straße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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