Rheingauer Straße 54
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Rheingauer Straße 54
Flur: 40
Flurstück: 42

Erbaut um 1800 als Schmidtburg''scher Hof des Ritterhauptmannes und Kurmainzischen Geheimen Rates Freiherr von Schmidtburg (1720-1809), dem 1803 die Einrichtung einer Privatkapelle genehmigt wurde. 1828 Verkauf an Johann Georg Herber, Amtskeller und Justizrat zu Eltville sowie Präsident der nassauischen Volkskammer. Zur Hofreite Herber gehörten 1888 Remise und Kelterhaus (ehemaliges Ökonomiegebäude mit kreuzgewölbtem Stall), Hof und Garten.

Stattliches langgestrecktes Wohnhaus. Ein Versatz gliedert den traufständigen Baukörper in zwei unterschiedliche Abschnitte von neun und sechs Achsen. Freistehender Ostgiebel zur Bahnhofstraße mit Krüppelwalm. Über massivem Erdgeschoss mit Sandsteingewänden Obergeschoss aus konstruktivem, ursprünglich verputztem Fachwerk. Die Freilegung von Sockel und Fachwerk entspricht nicht dem Bild der Bauzeit und verändert Proportionen und optische Erscheinung. Über der Durchfahrt des längeren Traktes ein früher in die Wand eingelassenes, jetzt davor gehängtes Terrakotta-Relief mit Vesperbild aus der Erbauungszeit. Aufgrund der langen Fassadenabwicklung besitzt das Gebäude besondere straßenraumbildende Qualität.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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