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Zweistöckiges Haus des 18. Jahrhunderts, ehemalige Wagnerei; Erdgeschoß in Sandstein, Obergeschoß in konstruktivem Fachwerk, z.T. aus Weichholz, mit profilierter Schwelle; im Giebel gebogene, genaste Fußstreben und ein Türkenkreuz, Ostwand verputzt; unsachgemäße Ausflickungen in Backstein am Erdgeschoß und am Gefüge des Obergeschosses. Die östlich anschließenden Wirtschaftsgebäude existieren nicht mehr.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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