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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Schmittstraße 2
Ältestes Rathaus
Flur: 34
Flurstück: 25

Ein Gerichtshaus ist 1454 in Eltville bezeugt. Das zwischen 1511 und 1517 erbaute Haus (die stark verwitterte originale Bauinschrift auf dem Kellerhalsgewände wurde erneuert), nach Überlieferung ältestes noch erhaltenes Rathaus der Stadt, wurde 1827 an Balthasar Elbert versteigert, war 1900 Wohnhaus mit Laden, zuletzt Verkehrsamt; 2004 Umbau zur Vinothek.

Eckhaus über unregelmäßigem, spitzwinkligem Grundriss, bestehend aus Bauteilen unterschiedlicher Entstehungszeit. Kernbau mit zur Grabengasse orientiertem Giebel. Über massivem, aus der Bauzeit im frühen 16. Jh. stammendem Erdgeschoss ein im späten 16. Jh. neu aufgesetztes, vorkragendes Obergeschoss aus Fachwerk mit geschwungenen Bundstreben, Brüstungszierformen, geschnitzten Eckpfosten mit geometrischer Flechtbandzier und reich profilierter Gebälkzone, durch nachträgliche Eingriffe stark verändert. An der Schmittstraße nordöstliche Erweiterung in schmucklosem Fachwerk des 18. Jhs., gleichzeitig erfolgte wohl die Umgestaltung und Vereinheitlichung der gesamten Fassade für Verputz. Umbaumaßnahmen im Dachbereich fanden um 1704/05 (d) statt. Im Erdgeschoss eine achteckige, profilierte Holzsäule, die den Unterzug einer ehemaligen Halle trug. Im Bereich Grabengasse nach Osten anschließender massiver, tonnengewölbter Raum. Im heutigen Gastraum Rest einer Wandfassung des 16. Jhs. mit Architekturmalerei in Renaissanceformen. Nahe der westlichen Gebäudeecke außen in die Wand eingelassenes Relief, ehemalige Kaminwange oder Ofenstein um 1700, das die Geburt Christi zeigt (Abguss; das Original aus rotem Sandstein jetzt im Burgturm-Museum).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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