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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Schwalbacher Straße 3
Ehem. Synagoge
Flur: 40
Flurstück: 182/77

Zur jüdischen Gemeinde Eltville gehörten im 18. und 19. Jh. auch die in benachbarten Orten des oberen und mittleren Rheingaues lebenden Juden. 1830 erwarb der „Eltviller Handelsjude Israel Mayer" das Haus und überschrieb es der jüdischen Gemeinde. Die nach Umbau mit 44 Männer- und 39 Frauenplätzen ausgestattete Synagoge wurde 1831 eingeweiht. Eine umfassende Renovierung fand zum 100jährigen Bestehen 1931 statt. 1938 wurde die Inneneinrichtung zerstört und das Haus beschädigt. Heute im Erdgeschoss ein Ladeneinbau.

Schmaler, traufständiger Massivbau mit Satteldach innerhalb der geschlossenen Zeile. Die Fassade zeigt klassizistische Motive mit rundbogigen, hochformatigen Fenstern. Risalitartig vorgezogene, symmetrisch gegliederte Hauptachse mit großer, verschieferter Giebelgaube. Als Eingang großes, von einem profilierten Kämpfergesims durchschnittenes Rundbogenportal, darüber gekuppelte dreiteilige Fenstergruppe, in der Gaube zweiteilig. Seitlich anschließend überbaute Hofeinfahrt, das Hoftor mit Fächerrosette und Maske; dahinter lag der frühere Fraueneingang. Besondere geschichtliche Bedeutung als einzige im Rheingau erhaltene Synagoge.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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