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Nach Ersatz der Nassauischen durch die Preußische Gerichtsverfassung erhielt das Eltviller Gericht ab 1867 die Bezeichnung „Amtsgericht". Das dreigeschossige Gerichtsgebäude entstand 1889-94 an der damaligen Neudorfer Chaussee in der sogenannten Neustadt. Neben Geschäftsräumen enthielt es Einzelzellen sowie je eine Wohnung für den Amtsrichter und den Gerichtsdiener.
Voluminöser Baukörper in renaissancehaften Formen des „altdeutschen Stils". Putzfassade mit Sandsteingliederung über natursteinverkleidetem Sockel. Schieferdach mit spitzhelmbesetzten Gauben, über der vorspringenden Giebelfront als Krüppelwalm abschließend. Seitlicher Treppenhausanbau mit Haubendach. Über dem Rundbogenportal des Eingangs großes Wappenrelief mit preußischem Adler, in der Mitte zwischen den dreigeteilten Fenstern des Gerichtssaales im ersten Obergeschoss das Eltviller Stadtwappen. Repräsentativer Amtsbau der preußischen Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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