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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Taunusstraße 26
Flur: 21
Flurstück: 51/2

Bauantrag 1902, Wohnhaus für August Kopp II; Architekt: Jac. Kopp, Baugeschäft. Im Hintergebäude ehemals eine Schneiderei.

Villenartiges Wohnhaus von 1 1/2 Geschossen, gegenüber der ev. Kirche freistehend in der sonst überwiegend geschlossenen Bebauung. Über etwa quadratischem Grundriss löst sich der im Erdgeschoss kompakte Baukörper nach oben in eine Vielzahl von Formen mit bewegter Dachlandschaft auf. Über Ziegelmauerwerk erhebt sich der ausgebaute Dachbereich aus Fachwerk mit Giebeln, Erker, Wintergarten, Gauben und Türmchen, letzteres betont durch ein Zwiebeldach aus glasierten Ziegeln und einen hohen Dachaufsatz mit Wetterfahne. Zahlreiche handwerkliche Details – wie etwa die Schnitzerei am Holzwerk – sind wohlerhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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