ehemalige Remise
Kapelle innen
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Wallufer Straße 3
Ehem. Villa Rheinberg
Flur: 43
Flurstück: 10/11, 52/10

Um 1835 als Villa Grunne bzw. Villa Rheinberg erbaut durch Graf Carlomann de Grunne, Besitzer der benachbarten Burg Crass; früheste der Villen am Rheinufer östlich der Stadt. 1883 Villa Müller, Baumaßnahmen: Wasserreservoir über dem Ökonomiegebäude (Kuhstall, Remise, Portierwohnung); Orangerie; östlicher eingeschossiger Anbau an die Villa. 1889 zusätzliches Ökonomie-Wohngebäude als Schweizerhaus (jetzt Wallufer Str. 1), 1891 Maschinen- und Pumpenhaus, 1896 Kapellen-Anbau (Architekt Hensler ?), 1906 Aufstockung des östlichen Anbaus. 1936 projektierter Abbruch und Neubau durch Dr. Dyckerhoff, Mainz-Kastel, 1938 Zurückstellung wegen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Baumaterialien (Eisen und Zement). Später nach neuen Besitzern Villa Mumm benannt.

Inmitten eines parkartigen Gartens freistehende Villa mit Sichtbeziehung zur Stadt. Die nachträgliche Aufstockung durch ein Attikageschoss sowie die seitlichen Anbauten veränderten den ursprünglichen schlichten, zweigeschossigen Kubus, dessen Architektursprache Einflüsse Georg Mollers erkennen ließ. Gliederung der strengen, weitgehend schmucklosen Putzfassade durch rundbogige, im obersten Geschoss rechteckige Fenster mit Sandsteingewänden. Über dem Eingang ein auf Pfeilern vorgesetzter Sandsteinbalkon. Die weiteren Anbauten etwas formenreicher, die Kapelle zeigt neugotische Elemente.

Die an der Wallufer Straße gelegene eingeschossige Remise in ihrer dem Hauptbau angeglichenen Formensprache wurde 1993 durch einen überdimensionierten, als Fremdkörper wirkenden Wohnhausneubau ersetzt. Ein noch 1965 erwähnter Aussichtsturm (Wasserreservoir) wurde schon früher entfernt, der dort ebenfalls aufgeführte „gut gegliederte Gartenpavillon" ist ebenfalls nicht erhalten. Die Villa ist von landschaftsprägender Wirkung im Ensemble der „Rheingauer Riviera".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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