Steinheimer Hof
Steinheimer Hof
Steinheimer Hof von Norden
Steinheimer Hof
Wirtschaftsgebäude
Herrenhaus
Stallgebäude
historische Postkarte
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Steinheimer Hof
  • Unter dem Hof
  • Steinheimer
  • Osterberg
  • Oberwallufer Straße
  • Ober Steinheim
  • Liebau
Steinheimer Hof
Flur: 17, 18, 19
Flurstück: 123/33, 124/33, 149/107, 28/1, 28/2, 29, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 38/1, 39/1, 2/3, 3/1, 51/1, 51/8, 51/9, 5/2, 5/5, 62/51, 63/52, 64/52, 2/1

In der offenen Feldgemarkung zwischen Eltville und Niederwalluf gelegene große Hofanlage, bis 1803 Eberbacher Klosterhof. Neben den Höfen Drais, Reichartshausen, Neuhof und Mappen eine der bedeutendsten Rheingauer Grangien der Abtei Eberbach. Vermutlich lag südöstlich davon das seit dem 10. Jh. mit eigener Kapelle bezeugte Dorf Steinheim. Aus einer Schenkung des Ritters Embricho von Steinheim entstand um 1175 der Klosterhof, neben dem das Dorf spätestens gegen Ende des 15. Jhs. ausging. Um 1500 umfasst nach dem Güterverzeichnis der Abtei der Steinheimer Hof 370 Morgen Äcker und 23 Morgen Weinberge. Der Weingarten Vitusberg wird 1765 in Erbpacht vergeben. Nach 1803 gelangt das Gut als fürstliche Schenkung an den Freiherrn von Gagern, 1815 durch Verkauf an den Mainzer Kaufmann Johann B. Kertell, danach an wechselnde bürgerliche Besitzer. 1861 wird das „arrondierte Gut, bestehend aus Gebäuden, Weinbergen, Aeckern und Wiesen von etwa 345 Morgen" zur Versteigerung ausgesetzt. 1871 durch Herzog Adolf von Nassau erworben, ist der Hof 1890 großherzoglich Luxemburger Besitz und seither an Pächter vergeben. Um 1900 entstehen umfangreiche Neubauten von Stallungen und Ökonomiegebäuden für die Großherzoglich Luxemburgische Finanzkammer Biebrich. Mit dem Ankauf durch die Allgemeine Hessische Domänenverwaltung wird der Hof 1956 Staatsdomäne.

Die Gebäudegruppe liegt inmitten einer etwa dreieckigen, weiträumigen Mauereinfriedung. Sie besteht aus einem U-förmigen und einem weiteren T-förmigen Baukomplex um eine rechteckige, gepflasterte Hoffläche, daneben weitere Einzelbauten. Das schlichte, zweigeschossige Herrenhaus aus der Mitte des 19. Jhs. nimmt die Westseite des Hofes ein. Die Fassade schlicht verputzt, die westliche Traufwand verschiefert. Hofseitiger Eingang mit Vordach und filigranem Holzgitter. Im Inneren ist die einfache Ausstattung des 19. Jhs. (Treppe, Holzeinbauten, Türen) weitgehend erhalten. Rechtwinklig schließen sich im Norden eine langgestreckte Scheune sowie der Ostflügel mit Wirtschafts- und Wohnnutzung an. Alle Bauten tragen schiefergedeckte Sattel- bzw. Walmdächer. Eine Sandsteintafel in der Wand des östlichen Hofhauses zeigt das Wappen des Eberbacher Abtes Alberich Kraus von Boxberg mit der Jahreszahl 1696.

Weitere Wirtschaftsgebäude (ehemalige Stallungen) entstanden nach 1900 aus Backstein mit ziegelgedeckten Krüppelwalmdächern. Nach Osten ehemaliges Brennhaus mit Wohnungen. Die Grünfläche zwischen Gebäuden und Einfriedung ist im westlichen Teil als Landschaftspark, ehemals mit kleinem Weiher, gestaltet und durch alten Baumbestand gekennzeichnet. Die an der Ostseite begradigte und im 19. Jh. erneuerte Hofmauer enthält an der Westseite einen älteren, wohl auf den mittelalterlichen Ursprung zurückgehenden, unregelmäßig gebogenen Abschnitt mit kleiner, spitzbogiger Pforte. Nach Südwesten orientierte Haupteinfahrt mit Hoftor aus der Mitte des 19. Jhs.

Die zugehörigen Ackerflächen mit Böden von außerordentlicher Qualität (Flurbez. Unter Steinheim, Ober Steinheim, Unter dem Hof, Ober dem Hof) bilden ein großes Oval, das nur an der Südseite von Bahn und Landstraße angeschnitten wurde. Inmitten seiner im Lauf der Jahrhunderte in ihrer Ausdehnung nur wenig veränderten, arrondierten Flächen vermittelt der Steinheimer Hof in seiner ungebrochenen Nutzungskontinuität auch heute noch das Bild einer Grangie. Einst bedeutender Wirtschaftsfaktor der mittelalterlichen Klosterorganisation, wirkt diese Siedlungsform bis heute landschaftsprägend.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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