Wallufer Straße 19
Wallufer Straße 19
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Wallufer Straße 19
Weinbauamt und Weinbauschule Eltville
Flur: 20
Flurstück: 199/140

Bauantrag 1896: Weinkellerei und Wohnhausneubau für Julius Mülhens, Architekt: P. A. Jacobi, Wiesbaden. 1898 Erweiterung durch Kegelbahn und Treibhaus, 1899 Ökonomiegebäude. 1923 Einrichtung der Weinbauschule, 1930 Bau einer Maschinenhalle anstelle der Kegelbahn durch die Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Sitz des Weinbauamtes (Regierungsbezirk Darmstadt) und der Weinbauschule Eltville.

Im Gegensatz zu den anderen Villen des Rheinufers ist das Wohn- und Kellereigebäude am oberen Grundstücksrand platziert und mit der Schmalseite zu Straße und Rhein ausgerichtet. Das auf einfachem Rechteckgrundriss errichtete, zweigeschossige Mansarddach-Gebäude enthielt im Obergeschoss die Wohnung, im Erdgeschoss Kelterhaus und Probierzimmer, im 1. Untergeschoss den Gärkeller mit Stahlträgerdecke (preußische Kappen) und im 2. Untergeschoss den von einem Korbbogengewölbe überspannten Lagerkeller (siehe Seite 90). Die unterschiedlichen Funktionen sind in der Fassade nicht ablesbar, vielmehr wird der Eindruck eines villenartigen Wohnsitzes erzeugt. Die handwerklich aufwendigen, barockisierenden Zierformen des Entwurfs sind nur zum Teil erhalten. Dazu gehören volutengerahmte Gauben mit Aufsätzen und schmiedeeiserne Balkongitter. Stark verwitterte Sandsteinwerkteile wurden teilweise erneuert. Die ursprüngliche Ausstattung ist weitgehend verloren. Weitere jüngere Bauten des heutigen Weinbauamtes befinden sich auf dem zugehörigen Gelände.

Verwaltungs- und Saalbau

Am Hang etwas tiefer gelegener, um 1950 errichteter, langrechteckiger Bau. Zweigeschossig, auf hohem Bruchsteinsockel, Erdgeschoss ebenfalls teilweise aus Bruchstein, sonst verputzt. Asymmetrisch aufgeteilt mit zweigeschossiger Säulenstellung und Fensteröffnungen in unterschiedlichen Gruppierungen. Mit relativ bescheidenen Mitteln der Bauzeit versucht die Architektur, dem Zweckbau eine sowohl repräsentative, als sich auch in die Umgebung einfügende Erscheinung zu geben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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