Gärtnerhaus
Holzdecke im Erdgeschoss
Ansicht
Grundriss Obergeschoss
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Wallufer Straße 61
Villa Belmonte
Flur: 17
Flurstück: 95/4

Erbaut 1870-72, Architekt: Hugo Licht, Berlin/Leipzig (1841-1923) als Villa Belmonte für Dr. Wilhelm von Oechelhaeuser (*1820 in Siegen, †1902 in Niederwalluf). Der Bauherr war Unternehmer sowie u. a. Generaldirektor der Dessauer Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke; Reichsministerialassessor, Bürgermeister von Mühlheim/Ruhr, Reichstagsabgeordneter, Sozialpolitiker, Gründer der „Deutschen Arbeiterzeitung" und der „Deutschen Shakespeare-Gesellschaft". Für das Hobby seiner Ehefrau, die Hühnerzucht, wurde ein Hühnerhaus eigens entworfen. 1919 Verkauf des Anwesens, mehrere Besitzer nahmen bauliche Änderungen vor. Schreinerarbeiten im Haus führte die Niederwallufer Schreinerei Courtial aus. Erwähnt werden u. a. ein Speisezimmer aus Zitronenholz (entfernt in den 1930er Jahren) und der Einbau von Wandpanosen (Ölgemälde mit Blumenstillleben) aus einem Schloss in Den Haag (nicht erhalten).

Repräsentatives spätklassizistisches Landhaus. Symmetrisch dreigeteilter Hauptbau auf Rechteckgrundriss mit flachem Walmdach, daran seitlich angeschobene Elemente, ein Aussichtsturm mit offenem Obergeschoss und ein nachträglich mit Pyramidendach versehener Anbau. Die den Charakter des ländlichen Sommersitzes unterstreichende Pergola zur Rheinseite wurde nach 1965 entfernt. Der Entwurf zeigt außerdem eine geschossweise differenzierte Quaderung. Jetzt glatter Putz mit sandsteinroten Werkteilen. Fenster der Hauptgeschosse mit Pilasterumrahmung. Im Inneren teilweise geometrischer Deckenstuck; eine kassettierte und bemalte Holzdecke im Erdgeschoss. Große Terrassenanlage mit bastionsartigem Baumrondell über dem steil abfallenden Hang.

Am Leinpfad ehemaliges Pumpenhaus aus Backstein. Parkanlage mit eisernem Rosenspalier und altem Baumbestand. Ehemaliges Gärtnerhaus als hufeisenförmige Anlage. Backsteinbau mit Kniestock aus Sichtfachwerk, auf der Firstmitte ein spitzes Türmchen mit ausgesägtem Holzornament.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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