Marktstraße 1, Hl. Josef
Marktstraße 1, Lamperei im Obergeschoss
Marktstraße 1
Marktstraße 1, Treppe
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Marktstraße 1
Ehem. zweites Rathaus
Flur: 41
Flurstück: 93/51

In der 1. Hälfte des 18. Jhs. (1725?), wohl unter Einbeziehung eines älteren Giebelhauses erbautes Wohnhaus (Schildgiebel im Hof, modern verändert). Ursprünglich vielleicht Besitz des Mainzer Domkapitels. Anfang des 19. Jhs. Wohnung und Weinhandlung des kurmainzischen Hofgerichtsrates Math. Wiese, Rezeptor (Verwalter der säkularisierten geistlichen Güter) mit Büro im ehemaligen Hof des Domkapitels in der Rheingaustraße. 1827 Kauf durch die Stadt und Nutzung als zweites Rathaus bis 1862; außerdem Schulsaal und eine Lehrerwohnung im Obergeschoss. Danach Bäckerei/Konditorei sowie wechselnde Ladennutzungen. Jetzt zu Eigentumswohnungen umgebaut.

Platzbeherrschender traufständiger Massivbau mit Mansarddach. Der Grundriss passt sich mit einem Knick dem Straßenverlauf an. Schlichte Putzfassade, Fenster und Türen mit Ohrengewänden aus Sandstein. Zwei Eingänge mit Oberlicht, dazwischen Ladeneinbau mit Schaufenster des ehemaligen Conditorei-Cafés Stein von 1903. In der Fassadenmitte gelegener Haupteingang mit zweiteiliger Tür des 18. Jhs. An der südöstlichen Gebäudeecke verzierte Nische mit Figur des Hl. Josef aus rotem Sandstein, 18. Jh.

Wertvolle barocke Ausstattung in Teilen erhalten (verwandt Haus Rose, jedoch schlichter), u. a. geschwungene Holztreppe mit Balustern, qualitätvoll geschnitzte Lamperien, zweiflügelige, teilverglaste Innentür (Durchgang Salon/Kabinett) im Erdgeschoss in reichprofiliertem, geschnitztem Gewände von bewegtem Umriss; Zimmertüren mit Originalbeschlägen; schlichter Deckenstuck (Kehlen mit Profil). Reste farbiger Wandgestaltungen des 19. Jhs. (schablonierte Bordüren mit Vasen und Festons) waren vor der Renovierung erkennbar. Trotz unterschiedlicher Folgenutzungen Dokument für die Wohnkultur des gehobenen Eltviller Bürgertums im 18. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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