Blücherstraße nach Westen
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Gesamtanlage
Crevesstraße

Crevestraße 3-17, 10-16

1909-27 Bebauung durch Andreas Bott, Bauunternehmer; Architekt: Heinrich Bott.

Crevestraße 3/5: 1909, Doppelwohnhaus

Crevestraße 7/9: 1910, Doppelwohnhaus

Crevestraße 8: 1957, Dreifamilienhaus

Crevestraße 10/12: 1915, Doppelwohnhaus

Crevestraße 11/11a: 1911, Doppelwohnhaus

Crevestraße 14/16: 1913, Doppelwohnhaus

Crevestraße 15/17: 1912, Doppelwohnhaus

Das vormalige Flurstück Steinchen wurde seit 1909 systematisch durch die wohl familiär verbundene Bauherrschaft aus Bauunternehmer und Architekt bebaut. Auf etwa gleich groß parzellierten Grundstücken liegen ein- bis zweigeschossige Wohnbauten, meist Doppelwohnhäuser, in einheitlicher Flucht hinter schmalen Vorgärten. Teilweise abgewalmte Mansarddächer mit prägnanten Zwerchhäusern bestimmen das Straßenbild. Die Putzfassaden sind schlicht gehalten, die Einfriedungen aus massiven Mauerteilen mit Holzzäunen und eisernen Gittertoren nehmen Merkmale der Bauten auf. Trotz Differenzierung und bauzeitabhängig wechselnder Gestaltung bleibt die Ensemblewirkung aufgrund einheitlicher First- und Traufhöhen gewahrt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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