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Crevestraße 3-17, 10-16
1909-27 Bebauung durch Andreas Bott, Bauunternehmer; Architekt: Heinrich Bott.
Crevestraße 3/5: 1909, Doppelwohnhaus
Crevestraße 7/9: 1910, Doppelwohnhaus
Crevestraße 8: 1957, Dreifamilienhaus
Crevestraße 10/12: 1915, Doppelwohnhaus
Crevestraße 11/11a: 1911, Doppelwohnhaus
Crevestraße 14/16: 1913, Doppelwohnhaus
Crevestraße 15/17: 1912, Doppelwohnhaus
Das vormalige Flurstück Steinchen wurde seit 1909 systematisch durch die wohl familiär verbundene Bauherrschaft aus Bauunternehmer und Architekt bebaut. Auf etwa gleich groß parzellierten Grundstücken liegen ein- bis zweigeschossige Wohnbauten, meist Doppelwohnhäuser, in einheitlicher Flucht hinter schmalen Vorgärten. Teilweise abgewalmte Mansarddächer mit prägnanten Zwerchhäusern bestimmen das Straßenbild. Die Putzfassaden sind schlicht gehalten, die Einfriedungen aus massiven Mauerteilen mit Holzzäunen und eisernen Gittertoren nehmen Merkmale der Bauten auf. Trotz Differenzierung und bauzeitabhängig wechselnder Gestaltung bleibt die Ensemblewirkung aufgrund einheitlicher First- und Traufhöhen gewahrt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |