Scharfensteinstraße 12
Scharfensteinstraße 16, Gartenpavillon
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Gesamtanlage
Scharfensteinstraße

Scharfensteinstraße, Südseite 10-32

Scharfensteinstraße 10: 1911, Landhaus für Wilh. Trappel und Chr. Eichmann, Architekt: Martin Müller

Scharfensteinstraße 12: 1911, Landhaus für Wilh. Trappel und Chr. Eichmann, Architekt: Martin Müller

Scharfensteinstraße 14: 1909, Wohnhaus für Wilhelm Trappel, Architekt: Martin Müller

Scharfensteinstraße 16: 1910, Landhaus Frau Dr. med. Kiene, Architekt: Kurt Hoppe, Wiesbaden

Scharfensteinstraße 22: 1902, Wohnhaus für Wilhelm Trappel, Architekt: Carl Baer

Scharfensteinstraße 24/26: 1901, Arbeiterwohnhäuser für Wilhelm Trappel, Architekt: Ph. Kahm

Scharfensteinstraße 28: 1899, Wohnhaus für Wilhelm Trappel, Architekten: Gebr. Kahm (durch Neubau ersetzt)

Scharfensteinstraße 30: 1903, Wohnhaus für Adam Schwank, Maurer, Architekt: Carl Baer

Scharfensteinstraße 32: 1913, Wohnhaus für Fr. Schäfer, Architekt: Gg. Jos. Kremer

Scharfensteinstraße 34: 1905, Wohnhaus für Gg. Jos. Kremer, Architekt: Gg. Jos. Kremer (durch Neubau ersetzt)

An einem in die Feldgemarkung führenden Weg entstand seit der Wende zum 20. Jh. diese damals nördlich außerhalb Eltvilles gelegene mittelständische Wohnbebauung. Die freistehenden Einzelhäuser sowie ein Doppelwohnhaus wurden zwischen 1899 und 1913 errichtet und spiegeln den architektonischen Wandel innerhalb dieser Zeitspanne wider. Eine Ensemblewirkung der nur an einer Straßenseite realisierten Zeile ergibt sich durch die gleichartige Parzellenstruktur, die durchgängige Bauhöhe von 1 1/2 Geschossen und die einheitliche Bauflucht mit schmalen Vorgärten und Einfriedungen, bestehend aus Mauerwerkspfosten mit Eisenzäunen. Die Gärten erstreckten sich als langgestreckte Parzellen nach Südwesten; sie wurden inzwischen geteilt und mit geringem Abstand zur Vorderzeile neu bebaut.

Während die noch gründerzeitlichen Wohnhäuser (Nr. 22-30) Satteldächer und unterschiedliche Giebel- und Fensterformen, außerdem neben Putz auch Ziegelmauerwerk aufweisen, zeichnen sich die etwas späteren Jugendstilbauten (Nr. 10-20) durch voluminöse Mansarddächer, sich überschneidende bzw. durchdringende Zwerchhäuser, Erker und hölzerne Eingangsvorhallen aus. Exemplarisch zeigen diese Merkmale neben weiteren wohlerhaltenen Details das Haus Scharfensteinstraße 20. Erwähnenswerte Bestandteile des Ensembles sind außerdem ein Gartenhäuschen bei Nr. 14 und ein polygonaler Gartenpavillon bei Nr. 16, beide in nur wenig verändertem Zustand erhalten. Der ursprüngliche Landhauscharakter, der sich auch in der Verwendung traditioneller Materialien wie Schieferdeckungen, Sandsteingewänden und Bruchsteinmauerwerk zeigte, vermittelt sich heute, nach Materialaustausch und Detailverlust bei der Mehrzahl der Bauten, nicht mehr in vollem Maße. Der Neubau Nr. 28 fügt sich nur schwer ein. Von der ursprünglichen Bepflanzung der Gärten ist wenig erhalten; die ehemalige Baumreihe als Begrenzung des Straßenraumes fehlt. Die Neubebauung der gegenüberliegenden Straßenseite nimmt die vorgegebenen Baufluchten nicht mehr auf, so dass hier die Straßenraumfassung fehlt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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