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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Eberbacher Straße (Hattenheim) 3
Flur: 14
Flurstück: 37/1

Zweigeschossiges gründerzeitliches Wohnhaus im Ortskern, nach Inschrift im Keilstein des Torgewändes erbaut 1900 von Anton Becker. Eine Achse des zweiteiligen Baukörpers ist über einer Durchfahrt als Giebelzwerchhaus über die Traufe erhöht. Ziegelfassade mit Betonung der Öffnungen durch helle Werksteinrahmungen. Im Obergeschoss Fenstergewände mit Vorhangbögen, darüber Entlastungsgewölbe. Verzierte Dachaufsätze krönen First und eine kleine Gaube mit spitzem Walmdach. Ein ehemaliger Balkon fehlt, ebenso die ursprüngliche Fensterteilung. Hölzernes Tor mit reicher, geometrischer Profilierung. In seinen aufstrebenden Proportionen markantes Gebäude; an der Ostseite Freistellung der Brandwand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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