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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Erbacher Landstraße 9
Flur: 15
Flurstück: 17/3

Am Ortsrand nach Erbach gelegenes traufständiges Wohnhaus mit massivem Schildgiebel nach Westen und Fachwerkobergeschoss über massivem Erdgeschoss. Nach Osten wurde eine Erweiterung mit Krüppelwalm angefügt, im Dachgeschoss ist der alte Fachwerk-Ostgiebel des um 1530 (d) entstandenen Kernbaues teilweise erhalten. Das Datum 1707 mit Doppelwappen (Nebenlinie der Familie Schumann ?) im Sandsteingewände des Hofeinganges bezieht sich wohl auf diesen Umbau. Vor 1920 entstand ein rechtwinkliger Anbau (Packhalle des ehemaligen Weingutes) nach Norden, nach Süden wurde Sichtfachwerk mit einem als Zwerchhausgiebel vorspringendem erkerartigen Vorbau neu vorgesetzt. Anstelle des ehemaligen straßenseitigen Eingangs wurde östlich eine Treppen- und Terrassenanlage aus Sandstein angefügt. Die handwerklich qualitätvolle Innenausstattung der 1920er Jahre ist mit Türen, Treppe, Vertäfelungen in Eiche, Holz- und Stuckdecken, einem Wandgemälde im Flur (Ansicht des Klosters Eberbach zwischen zwei Figuren) und Bleiverglasungen erhalten. Eine Mauereinfriedung mit rundbogiger Einfahrt und Pforte begrenzt den Hof an der Weinbergstraße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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