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Traufständiges, schlichtes Wohnhaus, von 1769 in städtebaulich bedeutender, von weitem sichtbarer Lage an einer Biegung der Hauptstraße. Über massivem Erdgeschoss zeigt das Obergeschoss konstruktives, ursprünglich verputztes Fachwerk aus geraden Hölzern. Verschiefertes Krüppelwalmdach mit zwei kleinen, originalen Gauben. Die Öffnungen des Erdgeschosses in schlichten Sandsteingewänden, im Türsturz das Baudatum. Die frühere Fassadensymmetrie ist nach dem Einbau von Schaufenstern nicht erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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