Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ehemaliges Gasthaus Zum Goldenen Anker (Emblem im Brüstungsgefach über dem Eingang), jetzt Bankfiliale. Traufständig an der Biegung der Hauptstraße in der Ortsmitte als Teil einer geschlossenen Dreiergruppe ähnlicher Bauten. Erdgeschoss massiv, neue Öffnungen in Sandsteinrahmen. Die Haustür - früher mit Oberlicht - wurde versetzt, im Sturz das Baudatum 1736. Im Obergeschoss Zierfachwerk mit genasten S-Streben und geschnitzten Brüstungsrauten. Die ornamentale Gefachausmalung von 1929 (Inschrift „1736 FBH, ren. 1929") zeigt die Handschrift des in Hattenheim tätigen Malers Claudy. Schieferdach mit zwei kleinen Gauben, Südgiebel mit Krüppelwalm. Im Hof rechtwinklig anschließender Anbau mit höherem Mansarddach und Ladegaube, ursprünglich auf Stützen über einer offenen Remise.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |