Deckenbemalung
historische Ansicht
Brücke
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Hauptstraße (Hattenheim) 29
Hof Wachendorff
Flur: 14
Flurstück: 112/2

Adeliges Weingut des 18. Jhs. Eigentümer im 19. Jh. waren 1822 Freiherr von Zwierlein, danach die Gebrüder Mappes und Heinrich Baron von Mappes, Weinhändler aus Mainz. Nach einer Beschreibung um 1838 enthielt das Gebäude pro Geschoss sechs Zimmer und einen Salon; dazu gehörten ein Haus für die Dienerschaft, ein Garten mit Brunnen, ein Hof mit Hühnerhof, Stallung für sechs Pferde, Kuhstall, drei Remisen, ein Obst- und ein Traubengarten sowie ein Gewölbekeller für 80 rheinische Stückfässer. Weitere Besitzer waren 1840 Baron von Bethmann, 1861 Le Coq, Potsdam, 1883 von Derschau, 1886 Prinz Albrecht von Preußen. Zum Gutsbesitz gehörten ca. 30 Morgen Grund, davon ca. 20 Morgen Weinberge. 1918 ging der Besitz an Hermann Wachendorff, Direktor der Chemischen Werke Koepp in Oestrich.

Herrenhaus

Direkt der Hauptstraße gelegen, erbaut um 1741 (d). Die Architektur zeigt Parallelen zu Schloss Biebrich (Westflügel 1740-44) in Wiesbaden. Zweigeschossiger Massivbau mit verschiefertem Mansarddach. Siebenachsige Putzfassade mit Eckquaderung und Gurtgesims. Drei Mittelachsen sind risalitartig durch gequaderte Pilaster zusammengefasst und als Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel über die Traufe emporgeführt. Im Giebelfeld Wappenkartusche; beidseitig Gauben. Fenster und Türen in segmentbogigen Sandsteingewänden. Eingang leicht vorspringend. Vor den Erdgeschossfenstern geschmiedete Korbgitter. Unter dem Herrenhaus großer Keller mit Kreuzgratgewölben auf zwei Sandsteinpfeilern. Im Inneren klassizistisch verändert. Im Erdgeschoss Raum mit schabloniertem Deckenfries vom Ende des 19. Jhs. Gartenfassade mit Balkon.

Kelterhaus

Westlich angebautes eingeschossiges Wirtschaftsgebäude über tonnengewölbtem Keller, mit verschiefertem Satteldach und rundbogiger Durchfahrt in profiliertem Sandsteingewände.

Garten

An der Rheinseite umfangreicher Hausgarten und jenseits der Rheinstraße zugehöriges weiteres, größeres Gartengrundstück. Beide Gärten ummauert und durch eine Brücke aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. mit zierlichem schmiedeeisernem Geländer verbunden. Grundzüge des Landschaftsgartens aus dem 19. Jh. sind erhalten. Die Aufgänge zur Brücke als Grotten gestaltet, das Gelände insgesamt stark modelliert und zu den Mauern hin erhöht, von einzelnen alten Bäumen bestanden. Im südlichen Garten stand früher ein Schweizerhaus.

Musterbeispiel eines barocken adligen Weingutes, das im 19. Jh. zunehmend als Sommersitz vermögender Mainzer bzw. Frankfurter Adels- und Großbürgerfamilien genutzt wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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