Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
An zentraler Stelle der Hauptstraße in den Straßenraum ragender, noch spätgotischer Tradition verhafteter Giebelbau des beginnenden 16. Jhs. (um 1512 d) mit neu aufgebrachter Bauinschrift (Spruchband mit Jahreszahl 1521, Initialen ROE/GVG, zwei beschriftete Medaillons mit Hausmarken). 1922 Renovierung mit dekorativer Gefachausmalung im „Hattenheimer Stil" des Malers Claudy. Über dem niedrigen, verputzten, teils massiven Erdgeschoss kragt das hohe Obergeschoss auf Bügen vor, das sehr steil geneigte verschieferte Satteldach mit kleinem, gebrochenem Firstwalm ergibt den charakteristischen Umriss. Das Giebelfachwerk zeigt die reiche, kaum veränderte Hölzeranordnung der Bauzeit mit gebogenen, überkreuzten Streben, Viertelkreisen und Andreaskreuzen in der Brüstungszone. Eines der am vollständigsten erhaltenen spätmittelalterlichen Fachwerkwohnhäuser des Rheingaues, von herausragender ortsbildprägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |