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Fachwerkgehöft an der Ecke Fischergasse. Der Giebelbau geht auf das Jahr 1567 (d) zurück, Um- und Anbauten erfolgten um 1684. Im 18. Jh. wurde rechtwinklig der Traufenflügel mit überbauter Hofeinfahrt angefügt. Das Fachwerk-Obergeschoss erhebt sich über hohem, massivem, vielleicht älterem Unterbau mit rundbogigem Kellereingang. Der Kernbau zeigt im Fachwerk eine altertümlich wirkende Anordnung kurzer und langer Streben, im verschieferten Giebel eine Ladeluke. Beide Gebäudeteile wurden durch jüngere Fensteröffnungen verändert. Im hallenartigen Erdgeschoss trägt ein auf Holzstützen mit Streben und Sattelholz ruhender Unterzug die Balkenlage der Decke. Hier außerdem ein Kellerabgang und eine Treppe mit Geländer aus gesägten Balustern. Die Dachkonstruktion ist als stehender Stuhl mit Stuhlsäulen ausgeführt. Südlich des Wohnhauses anschließende Nebengebäude begrenzen den Hof zur Fischerstraße hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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