Hauptstraße 43
Hauptstraße 43
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Hauptstraße (Hattenheim) 43
Flur: 14
Flurstück: 287/101

Kleine Hofreite, ehemaliges Weingut mit Wohnhaus von 1605. Schmales giebelständiges Wohngebäude mit vorkragendem, verputztem Fachwerk-Obergeschoss über niedrigem, massivem Erdgeschoss, mit verschiefertem Satteldach und Giebelfeld. Ein freiliegender Eckpfosten mit ungewöhnlicher Schnitzerei ist Bestandteil des außen jetzt nicht sichtbaren, jedoch qualitätvollen Fachwerks. Er zeigt einen von Blättern gerahmten Eckstab, unten in einer Maske endend, oben als weibliche Halbfigur mit zu Schneckenornamenten abstrahierter Brust. An der Hofseite ein geschnitztes Brüstungsfeld mit Hausmarke und Baudatum. Im Hof dahinter liegt das nach um 1700-1710 erbaute Kelterhaus mit Gewölbekeller. Der Hof wird durch eine Mauer mit schlichtem, schiefergedecktem Tor abgeschlossen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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