Georg-Müller-Straße 3, Hof Greiffenclau
Georg-Müller-Straße 3
Georg-Müller-Straße 3
Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Georg-Müller-Straße 3
Hof Greiffenclau
Flur: 14
Flurstück: 60/5

Aus dem Besitz einer im 14. Jh. hier ansässigen Linie der Mainzer Adelsfamilie Zum Jungen ging der Hof nach 1527 an die Cämmerer von Worms und in der 2. Hälfte des 16. Jhs. an die Winkeler Familie von Greiffenclau über, wurde 1930 an die Gemeinde Hattenheim verkauft und von dieser weiter veräußert.

Langgestreckter, spätgotischer, zweigeschossiger Massivbau aus verputztem Bruchsteinmauerwerk, ursprünglich zu dem von einem Graben umschlossenen Burgbezirk gehörig und nach Überlieferung ehemals mit dem Keller der Burg verbunden. Im 17./18. Jh. wurde das zur Straße hin abgewalmte Schieferdach mit flacherer Neigung und kleinen Gauben erneuert. Der alte, steile Schildgiebel ist an der Westseite erhalten, außerdem gekehlte Fenster- und Türgewände aus Sandstein und ein kleines Rundbogenfenster nach der Gartenseite. Zur Straße hin ergeben die spitzbogige Hofeinfahrt zwischen abgerundeten Mauerverstärkungen und ein achteckiges, über einem Spitzbogenfries im Obergeschoss auskragendes Treppentürmchen mit Lisenen und geschwungenem Haubendach ein altertümliches Bild. Im Hof wurde der hochgelegene Eingang mit Freitreppe vor 1946 um eine Achse nach Westen versetzt und unter dem neu eingesetzten Fenster der Stein mit Wappen Zum Jungen und Jahreszahl 1527 eingelassen. Der Hof und der südlich gelegene Garten (ehem. Teil des Burggrabens) werden durch alte und jüngere Wirtschaftsgebäude bzw. eine Mauer umschlossen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.