Außenaufnahme (2016) (Foto: C. Krienke, LfDH)
Außenaufnahme (2016) (Foto: C. Krienke, LfDH)
Außenaufnahme (2016) (Foto: C. Krienke, LfDH)
Außenaufnahme (2016) (Foto: C. Krienke, LfDH)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Hauptstraße (Hattenheim) 48
Flur: 14
Flurstück: 68/2

Das um 1700 entstandene giebelständige Wohnhaus, vielleicht ehemaliges Küsterhaus, begrenzt den Kirchhof an der Westseite. In Bezug auf Baugestalt, Fachwerk und Stellung bildet das Haus ein Gegenstück zur östlich gelegenen alten Schule Nr. 42, ist jedoch über etwa quadratischem Grundriss nur zweizonig. Über massivem Erdgeschoss zeigt das Fachwerk-Obergeschoss ähnliche Schmuckformen. Die Giebelseite ist mit Mannfiguren etwas reicher gestaltet, die westliche Traufseite zur Paulinenstraße ebenfalls als Schauseite behandelt; die östliche Traufseite zum Kirchhof dagegen bleibt schlicht. Verschiefertes Krüppelwalmdach, straßenseitiger Eingang mit vorgesetzter Sandsteintreppe und Oberlicht; Tür des 19. Jhs.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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