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Das aus ehemals zwei Häusern oder Bauabschnitten zusammengesetzte traufständige Wohngebäude passt sich mit leicht gebogener Fassade dem Straßenverlauf an. Im massiven Erdgeschoss stichbogigen Fensteröffnungen in Sandsteingewänden mit Keilsteinmotiv. Das verputzte Obergeschoss aus Fachwerk nur wenig überstehend. Das Satteldach macht durch einen Versprung der Firsthöhen die wechselnden Gebäudebreiten kenntlich. Als Teil der geschlossenen Straßenwand besitzt der schlichte Bau des 18. Jhs. städtebaulichen Wert. Anschließender Garten mit Mauerabschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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