Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges verputztes Wohnhaus mit Satteldach und Fachwerk-Obergeschoss über massivem Erdgeschoss. Der in den Straßenraum auskragende rechteckige Erker mit Haubendach weist auf repräsentatives Schmuckfachwerk der Zeit um oder vor 1700 hin. Südlich schließen sich ein massiver Torbau mit charakteristischer spitzgratiger Mauer und rundbogiger Einfahrt sowie eine niedrigere Hofmauer an. Trotz moderner Veränderungen stellen Gebäude und Tor wichtige städtebauliche Elemente des Straßenbildes dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |