Rheinstraße (Hattenheim) 14
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Rheinstraße (Hattenheim) 14
Rheinhaus des Schönborn'schen Hofes
Flur: 14
Flurstück: 285/93

Weingut aus der 1. Hälfte des 18. Jhs., bis 1828 Eigentum des Weingroßhändlers und Bankiers Schwendel, Frankfurt; 1832 Kauf durch Anton Maria Brentano, Frankfurt. Weitere Eigentümer: 1863 Graf Karl von Wiser, Wiesbaden; 1867 Rentnerin Wittekind, Frankfurt. 1896 Erwerb durch Arthur Franz Maximilian Graf von Schönborn zu Wiesentheid. Seither als sog. Rheinhaus Bestandteil des weiter oben an der Hauptstraße gelegenen Schönborn''schen Hofes (Hauptstraße 49-53).

Der ursprüngliche große Parallelhof wurde durch Seitenflügel zum Dreiseithof ergänzt. Stattlicher Barockbau über winkelförmigem Grundriss. Verschiefertes Mansarddach mit Gauben. Einfache Putzfassade mit Sandsteingewänden und hochformatigen, wohl nachträglich vergrößerten Fenstern. An der Südseite eine flachbogig geschlossene Durchfahrt. Wirtschaftsbau mit Datum 1723 am Kellereingang. Moderne Veränderungen. Wichtiger Bestandteil der Hattenheimer Rheinansicht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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