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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17./18. Jhs. Über einem durch die Hanglage an der steil ansteigenden Straße bedingten, gemauerten Sockelgeschoss erhebt sich ein verputztes Fachwerkgeschoss mit Satteldach. Bestandteil der historischen Bausubstanz am östlichen Ortsrand, Beispiel für die einfache Wohnsituation einer weniger begüterten Bewohnerschicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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