Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Nördlich des Friedhofes gelegene Gruppe von zwei je zweigeschossigen Doppelhäusern gleicher Kubatur. Die beiden Arbeiterwohnhäuser mit Wohnungen für acht Familien waren Bestandteil des 1904 damals außerhalb des Ortes errichteten preußischen Domänenweinguts Hattenheim-Erbach (Mühlpfad 3). Beide wohl mit einheitlichen Grundrissen errichteten Häuser zeigen traditionelle Form als schlichte Traufenbauten mit verschiefertem Krüppelwalmdach. Dort je zwei Schleppgauben; Giebelfeld ebenfalls verschiefert. In der Fassadenbehandlung leichte Differenzierungen: bei Nr. 8/10 nur Ziegelmauerwerk, bei Nr. 12/14 Wechsel von Backsteinsichtigkeit, Putzflächen und Bruchsteinmauerwerk des Sockels. Straßenseitig jeweils sechs Fensterachsen mit Stichbogenöffnungen; teilweise noch sprossengeteilte Holzfenster (außer bei Nr. 8) und durchweg die Klappläden erhalten. Eingänge an den Schmalseiten und rückseitig mit vorgesetzter Freitreppe. Jedem Doppelhaus zugeordnet sind zwei kleine Schuppen mit Stallungen, ebenfalls aus Ziegelmauerwerk, mit Fachwerkelementen und Satteldach. Als Einfriedung ein (veränderter) Holzzaun zwischen Backsteinpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |