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Hauptstraße 1-5 (Südseite)
Einheitliche, planmäßige Bebauung der Landstraße außerhalb des Ortskernes, bestehend aus drei traufständigen Wohnhäusern aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. mit einheitlicher Baulinie und Traufhöhe.
Hauptstraße 1 und 3: Ursprünglich Häuser gleichen Typs aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. Zweigeschossig, verputztes Fachwerk, fünfachsig mit Mitteleingang, Dach mit kleinen Walmen. Nur bei Nr. 1 die originalen verzierten Fensterumaus Holz, dagegen in Nr. 3 die qualitätvolle alte Haustür mit Oberlicht erhalten. Zwischen beiden Häusern ein schmiedeeisernes Gitter, Nr. 1 mit Einfriedungsgitund Torpfo. Im Garten kleine Nebengebäude. Hauptstraße 5: langgestrecktes schlichtes Bieaus der 1. Hälfte des 19. Jhs. Verputztes Fach, 9 Fensterachsen, Mitteleingang. Zwerchhaus als breiter Dreiecksgiebel mit Rundbogenfenster, seitlich überbaute rechteckige Einfahrt. UrsprüngFensterteilungen und Klappläden fehlen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |