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Ehemaliger Besitz der in Erbach seit 1615 genannten Familie Horadam. Nach Bauinschrift an der Innenseite des Eingangs 1712 erbaut von D. Johannes Horadam („1712 D. Ioannes Georgius Horadam fecit fieri"). Stattliches, langgestrecktes Wohngebäude mit einseitig abgewalmtem Dach, sonst ähnlich dem gegenüberliegenden Hof Friedrichstraße 1. Über massivem Erdgeschoss zeigt das Fachwerk-Obergeschoss dreifache Verriegelung sowie eine Reihe von Mannfiguren mit geraden Streben und geschnitzten Knaggen. Hochformatige Fenster, in sechs Achsen angeordnet, der Eingang von Sandstein-Ohrengewände mit Oberlicht umrahmt. Im Inneren sind Teile der bauzeitlichen Ausstattung (Türen, Böden) erhalten. Zusammen mit dem gegenüberliegenden Wohnhaus Friedrichstraße 1 ergibt sich eine prägnante Eingangssituation zum Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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