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An einem Steilhang östlich des Ortes steht das aus dem 19. Jh. stammende Weinbergshäuschen oberhalb der Wohnbebauung. Etwa quadratischer Putzbau mit flachem Satteldach und rundbogiger Lichtöffnung im Giebel über dem Eingang; davor eine halbrunde, in Anlehnung an ein älteres Vorbild erneuerte Holzpergola. Eines der wenigen noch verbliebenen Weinbergshäuschen als charakteristische Landmarke in der Weinbaulandschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |