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Teil der Gesamtanlage:
Hauptstraße Martinsthal
Kleine Hofreite am nördlichen Ende des Ortskernes. Das schmale, giebelständige Wohnhaus bildet mit dem traufständig anschließenden Wohn- und Wirtschaftstrakt eine geschlossene Front. Wohngebäude aus einfachem Fachwerk des 17./18. Jhs. mit späteren Veränderungen (Entfernung von Streben und Halsriegeln zum Einbau größerer Fenster). Der mittlere Abschnitt besteht aus einem Fachwerk-Obergeschoss als Überbauung einer früheren Hofdurchfahrt, der nördliche Abschnitt enthielt Wirtschaftsräume. Nach Inv. 1965 soll sich ein „im Seitenbau eingelassener hölzerner Sturz, der alten Ortsbefestigung entstammend, mit Inschrift und Jahreszahl 1631" befunden haben. Bei der jüngsten Sanierung wurden die Anbauten vereinheitlicht und zu Wohnzwecken ausgebaut. Städtebauliche Bedeutung als Eingangsbau am nördlichen Beginn der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |