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Teil der Gesamtanlage:
Hauptstraße Martinsthal
Langgestreckter Traufenbau aus verputztem Fachwerk. Die Proportionen des Wohnhauses mit niedriger Erdgeschosshöhe, straßenseitigem Geschossvorsprung und hohem, steilgeneigtem Satteldach weisen auf die Entstehung noch im 16. Jh. (um 1580 d) hin. Im Obergeschoss wurden Fensterstellung und -formate im 18./19. Jh. verändert. Dennoch dürften wesentliche Teile des ursprünglichen Sichtfachwerks erhalten sein. Im Inneren Rest einer bauzeitlichen Spindeltreppe. Durch seine markante, in der Hauptstraße weithin sichtbare Giebelfront besitzt das Haus städtebaulichen Wert
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |