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Teil der Gesamtanlage:
Hauptstraße Martinsthal
Bauantrag 1894, Wohnhaus mit Scheune und Stall. Bauherr: Jakob Kopp; Architekt: Ferdinand Goldmann, Eltville. Das Fachwerkwohnhaus wurde über einem älteren Gewölbekeller errichtet. Erhöht gelegen in der Ortsmitte, mit platzbeherrschender Hauptfassade in aufstrebende Proportionen mit asymmetrisch gesetztem Zwerchhausgiebel und steiler Dachneigung. Der ehemalige Giebelschmuck aus ornamental gesägtem Holz fehlt, einziges Zierelement ist der Balkon mit schmiedeeisernem Geländer. Das konstruktive, aus schmal dimensionierten Hölzern bestehende Fachwerk stellt einen städtebaulichen Bezug zum gegenüberliegenden historischen Fachwerkbau des Gasthauses Krone her.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |