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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Martinsthal
  • Schiersteiner Straße 6
Gasthaus zur Krone
Flur: 6
Flurstück: 248/43

Der der Ortsmitte am Marktplatz gelegene, um 1582/83 (d) entstandene, prächtige Fachwerkbau war ursprünglich Rat-, Back- und Wirtshaus. 1710 verkaufte die Gemeinde Neudorf das Erdgeschoss mit dem dazugehörigen Wirtschaftsbetrieb an den Gemeindebäcker Andreas Klein. Das Obergeschoss diente weiterhin als Rat- und Zuchthaus.

Über dem im 18. Jh. massiv erneuerten Erdgeschoss reiches Fachwerk des späten 16. Jhs. mit einem über Eck gestellten Erker auf verzierten Konsolen. Ornamentierte Eckpfosten, geschwungene Streben in Verbindung mit hohen, schlanken Mannfiguren sowie reiche, handwerklich hervorragend ausgeführte Brüstungszier beleben die Fassade. Die Fensterstellung des 18. Jhs. löste die frühere Gliederung von Fenstergruppen zwischen Mannfiguren ab. Die Giebelfront mit netzartig geschwungenen Zierstreben ist zur Hauptstraße orientiert. Über dem Fenster sind Reste eines geschnitzten Fenstererkers erhalten. Giebel und Erker schließen jeweils mit kleinen Schirmdächern über geschnitztem Kopf bzw. über Konsole mit Löwenkopf ab. Die regelmäßig angeordneten kleinen Dachgauben wurden teilweise durch größere Gauben ersetzt.

Innen im Erdgeschoss hallenartiger Raum, überspannt von einer von zwei Stützen mit Kopfbändern getragenen Balkendecke. Nach Osten um 1800 angefügter Erweiterungsbau aus verputztem Fachwerk.

Eines der Zeugnisse aus der Blütezeit der Rheingauer Fachwerkbaukunst vor dem 30jährigen Krieg, gleichzeitig Dokument damaligen Bürgerbewusstseins; typisch gerade für kleinere Gemeinden die Nutzung des Rathauses für weitere öffentliche Funktionen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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