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Teil der Gesamtanlage:
Hauptstraße Martinsthal
Stattliches Wohnhaus von 1698 am Südende des alten Ortskernes. Gebäude auf winkelförmigem Grundriss, giebelständiger Kernbau mit seitlich angesetzter traufständiger Erweiterung. Massives Erdgeschoss über hohem Massivsockel, darin Kellereingang mit rundbogigem Sandsteingewände und inschriftlichem (gegenwärtig durch moderne Tür verdecktem) Baudatum. Darüber leicht vorkragendes Obergeschoss aus verputztem Fachwerk. Die Fenster wurden im 19. Jh. verändert und im Obergeschoss mit geraden, profilierten Verdachungen versehen. Im Dachgeschoss ist innen das ursprüngliche, qualitätvolle Sichtfachwerk mit Zierformen sichtbar: straßenseitig in der Brüstungszone Andreaskreuze und geschnitzte Streben, rückseitig ein Rautengitter. Auch im Obergeschoss ist entsprechendes Zierfachwerk anzunehmen. Im Inneren Treppe mit Geländer aus gesägten Balustern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |