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Teil der Gesamtanlage:
Hauptstraße Martinsthal
Wohnhaus am südlichen Anfang der geschlossenen Hauptstraßenbebauung, entstanden aus der Zusammenfassung von ehemals zwei Gebäuden bzw. der traufständigen Erweiterung eines früheren Giebelhauses mit unterschiedlichen Geschosshöhen unter einem Dach. Der nördliche, ältere Teil fällt durch sein besonders niedriges Erdgeschoss auf. Darüber straßenseitig vorkragendes Obergeschoss. Fachwerk verputzt, Südgiebel verschiefert. Das Haus geht wie die anschließende Bebauung wahrscheinlich auf das 16./17. Jh. zurück. Mit dem gegenüberliegenden Gebäude Nr. 42 bildet es den Eingang zum alten Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |